Ambulante Dienste
im Enzkreis

Johanneshaus Öschelbronn
und Straubenhardt

Beantragung eines Pflegegrades nach der Pflegereform


Seit 2018 haben die Pflegekassen mit der 2. Stufe der Pflegereform die früheren Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Leistungen wurden damit besser an die Bedürfnisse der Menschen mit krankheits- oder altersbedingten Einschränkungen angepasst.

Insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen finden innerhalb dieser Pflegegrade nun mehr Berücksichtigung, als dies bei den früheren Pflegestufen der Fall war.

Die Frage nach der Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich daher nicht mehr ausschließlich nach körperlichen Einschränkungen, sondern zudem verstärkt auch nach Einschränkungen der Alltagskompetenz im Allgemeinen. Dies kann natürlich durch psychische Erkrankungen, wie beispielsweise eine Depression ebenso gegeben sein wie durch altersbedingte Demenz und eingeschränkte kognitive Fähigkeiten.

Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten Pflegebedürftige ausschließlich auf Antrag. Von besonderer Bedeutung dabei ist, dass diese Leistungen erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, den Antrag zur Ermittlung eines Pflegegrades so frühzeitig wie möglich zu stellen.

Unser Team hilft Ihnen bei der Beantragung eines Pflegegrades

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die einzelnen Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1

    geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 2

    erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 3

    schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 4

    schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 5

    schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um die Antragstellung und führen Sie Schritt für Schritt durch den Formalitäten-Dschungel. Bei uns erfahren Sie vor Antragstellung, was genau Ihnen an finanziellen Leistungen oder auch an Sachleistungen zusteht, wie der Antrag eines Pflegegrades / einer Pflegestufe formell abläuft und worauf Sie bei der Beantragung achten sollten.

Grundsätzlich gelten Menschen dann als pflegebedürftig, wenn sie durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nicht mehr ausreichend in der Lage sind, ihren Alltag alleine und ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

Unverbindliches Beratungsgespräch

Die meisten Menschen haben das Bedürfnis, möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Da stellen sich jede Menge Fragen – umso dringender, wenn durch einen plötzlich eintretenden Pflegefall die eigene Kraft nicht ausreicht und Unterstützung durch Dritte notwendig wird. Für die Pflege gibt es eine Vielzahl an Hilfemöglichkeiten und Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese zu kennen und das richtige Angebot auszuwählen, ist nicht leicht.

„Gute Beratung hilft, die Pflege bestmöglich zu organisieren. Sie ist daher ein zentraler Schlüssel zu guter Pflege“, so Pflegedienstleiterin Annette Grimm.

Jeder Mensch, der auf professionelle Hilfe und Pflege zurückgreifen möchte, hat seine persönlichen Bedürfnisse. Ob Sie selbst pflegebedürftig oder pflegender Angehöriger sind: Wir informieren und beraten Sie rund um das Thema Pflege, um Ihnen die Entscheidungen für den richtigen Weg zu erleichtern.

Wir sind jederzeit für Sie da und stehen mit Rat und Tat in allen Fragen der Pflege an Ihrer Seite. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.

Ambulante Dienste im Enzkreis
Johanneshaus Straubenhardt gGmbH

Pflugweg 8, 75334 Straubenhardt

Ansprechpartner:
Michael Blank